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Die Kosten - nicht billig, aber den Preis wert ... |
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Auf die Frage, wieviel Zahnersatz auf Implantaten kostet, läßt sich leider nur eine ähnlich präzise Antwort geben wie auf die Frage an den Gebrauchtwagenhändler, was denn ein Auto kostet. |
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Die Kosten sind im individuellen Fall abhängig von Aufwand und Schwierigkeitsgrad der Operation, den eingesetzten Materialien und der mehr oder minder anspruchsvollen prothetischen sowie der zahntechnischen Leistung. Fast immer hat man die Wahl zwischen einer einfacheren Konstruktion oder einer aufwendigen Versorgung, wobei u.a. die Ästhetik und der Tragekomfort eine wichtige Rolle spielen. Der Eigenanteil für den Patienten ist dabei weitgehend vom Versichertenstatus abhängig: gesetzliche Krankenkasse, Privatversicherung, oder Privatversicherung in Kombination mit Beihilfe. Als Patient muss man sich unabhängig von der Kostenabwägung vorab in jedem Fall folgende Fragen stellen:
Eine beispielhafte Übersicht der möglichen Kosten bei einer Implantatversorgung einschließlich des zugehörigen Zahnersatzes finden Sie nachfolgend. Ziel ist jedoch nur die Angabe von Größenordnungen - die Kosten können je nach Situation von den angegebenen Spannen abweichen. Ohne individuell maßgeschneiderte Planung läßt sich über die Kosten niemals eine präzise Aussage treffen.
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Nachsorge Häufig unbeachtet bleiben die Kosten der Nachsorge. Ebenso wie regelmäßig durchgeführte Inspektionen die stetige Fahrbereitschaft eines Autos sicherstellen können, sind auch regelmäßige Kontrollen der Implantate sowie der ungemein wichtigen Mundhygiene entscheidend, um die langfristige Funktionsfähigkeit der Implantatkonstruktion sicherzustellen. Am besten bewährt hat sich die Teilnahme an einem Recall-System, bei dem die Patienten nach Ablauf von bestimmten Zeitintervallen automatisch von ihrer Praxis an die notwendigen Nachuntersuchungs- und Prophylaxetermine erinnert und einbestellt werden. Die erforderlichen Kontroll- und Reinigungsbehandlungen, notwendige Röntgenbilder oder Reparaturen sind ebenso wie die Implantatversorgung selbst sogenannte “Privatleistungen”. |
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Was bezahlen die Krankenversicherungen?
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen per Gesetz eine “ausreichende, zweckmässige und wirtschaftliche Versorgung” ihrer Mitglieder gewähren, die entgegen der allseits geläufigen vollmundigen Zusagen allerdings nur einen Teil der möglichen Behandlungsmethoden der modernen Medizin beinhaltet. Im Bereich Zahnersatz dürfen Zuschüsse in der Regel nur für eine konventionelle prothetische Versorgung gewährt werden. Implantatversorgungen fallen aus diesem Rahmen heraus und müssen daher vom Patienten vollständig privat bezahlt werden. Lediglich in folgenden Ausnahmesituationen ist unter Umständen eine Kostenbeteiligung der Kasse möglich:
Seit 1.4.2001 ist die Zuschussregelung für implantatgetragenen Zahnersatz erweitert worden. Neben den o.g. Ausnahmesituationen, bei denen sowohl Implantate als auch der darauf befestigte Zahnersatz (Suprakonstruktion) bezuschusst werden, gelten nun auch folgende zusätzliche Ausnahmesituationen:
Die Bezuschussung der Krankenkasse umfasst dabei nur die Leistungen einer Krone (bei der Einzelzahnlückenversorgung) sowie einer Vollprothese (zahnloser Kiefer). Für die Implantate muß also der Patient nach wie vor selbst aufkommen.
2. Private Krankenversicherungen Die Implantatbehandlung ist Bestandteil der für die Erstattung maßgebenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und ist damit grundsätzlich im Leistungskatalog der privaten Versicherung enthalten, sofern im Versicherungsvertrag keine Ausschlüsse vereinbart wurden. Bei privaten Versicherungsverträgen existieren nämlich eine Vielzahl von Tarifen. Nahezu jede Versicherung entwickelt eine eigenes Erstattungssystem. Dadurch wird dem Kunden die Übersicht nicht gerade vereinfacht. Wenn in Ihrem Vertrag eine implantologische Behandlung nicht ausgeschlossen wurde, deckt Ihre Versicherung in der Regel die gesamten Kosten in voller Höhe, anderenfalls anteilig entsprechend des vereinbarten Tarifs. Leider nehmen inzwischen Versuche einzelner Versicherungen zu, die Kostenübernahme für
Implantatversorgungen zu verweigern, obwohl diese klar durch den Versicherungsvertag gedeckt sind. Oft wird mit dem Hinweis argumentiert, die Gelder der Versichertengemeinschaft müßten sorgsam verwaltet werden und es sei nicht
mögich, einzelnen Versicherten eine über das mindestnotwendige Maß hinausgehende “Maximal-” oder “Luxusversorgung” zu gewähren (o.ä.).
3. Beihilfe Die Beihilfe als unterstützende “Krankenversicherung” der Städte, des Landes und des Bundes läßt je
nach Weisung der übergeordneten Ministerien oftmals ganz besonderer Sichtweisen erkennen, die in der Regel auf größtmögliches Sparen abzielen. Nicht wenige notwendige Behandlungsleistungen sind daher nur zum Teil oder gar nicht
“beihilfefähig”. Auch die Erstattung implantologischer Leistungen ist aus Kostengründen extrem eingeschränkt. Die
gegenwärtigen Beihilfekriterien zur Bezuschussungsfähigkeit implantologischer Leistungen sind schnell zusammengefaßt:
Nach diesen Beihilfekriterien ist die überwiegende Mehrzahl der Gebißbefunde, bei denen eine Implantatbehandlung aus medizinischer Sicht sinnvoll ist, nicht oder nur teilweise beihilfefähig. Einen Teil der verbleibenden Kosten trägt allerdings die in der Regel zusätzlich zur Beihilfe vorhandene private Krankenversicherung (siehe nachfolgendes Beispiel). |
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